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Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte zur Definition von Unternehmens- und Gruppengrößen im Rahmen einer Änderung von Artikel 3 der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU angepasst. Durch die Änderungen soll den Auswirkungen der Inflation Rechnung getragen werden. Aufgrund der Anhebung wird der bürokratische Aufwand für viele Unternehmen reduziert und Kosten können gesenkt werden, da der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten oder anderer EU-Berichterstattungspflichten (z.B. Pflicht zur Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung) von der Größe des Unternehmens abhängt.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/recht-und-steuern-aktuell/anhebung-der-schwellenwerte-fuer-die-unternehmensgroessenklassen-6035514